die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) ist für die Aufsicht über den privaten Rundfunk und Telemedien zuständig. Für Spiele ist die KJM zuständig, wenn die Inhalte online über das Internet zugänglich gemacht werden.
Ich kann jetzt auch sagen:Hinweise auf Verstöße im Ausland werden - so weit möglich - an dortige Beschwerdestellen mit der Bitte weitergeleitet, gegen die Verstöße vorzugehen. Darüber hinaus versucht die an die KJM organisatorisch angebundene Stelle jugendschutz.net über die jeweiligen Host-Provider eine Änderung des Angebots zu erreichen.
Um die lieben 12 jährigen zu schützen hab Ich jemanden bannen lassen :-)
PS: Ich glaube, angesichts dieses Erfolges, werde Ich mir ein Gläschen Schaumwein gönnen!
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