Mittwoch, 20. April 2011

Schriftlich

I try not to gloat ... aber nachdem Ich heute nochmal den Inhalt des Telefonates von gestern als Brief bekommen habe (als Beschwerdeführer), wollte Ich Euch zwei Zitate nicht vorenthalten, die für eine Behörde schon recht deutliche Aussagen treffen:
die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) ist für die Aufsicht über den privaten Rundfunk und Telemedien zuständig. Für Spiele ist die KJM zuständig, wenn die Inhalte online über das Internet zugänglich gemacht werden.
Hinweise auf Verstöße im Ausland werden - so weit möglich - an dortige Beschwerdestellen mit der Bitte weitergeleitet, gegen die Verstöße vorzugehen. Darüber hinaus versucht die an die KJM organisatorisch angebundene Stelle jugendschutz.net über die jeweiligen Host-Provider eine Änderung des Angebots zu erreichen.
Ich kann jetzt auch sagen:

Um die lieben 12 jährigen zu schützen hab Ich jemanden bannen lassen :-) 

Darf Ich mich jetzt auch "Sittenwächter" nennen?

PS: Ich glaube, angesichts dieses Erfolges, werde Ich mir ein Gläschen Schaumwein gönnen!

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