Samstag, 19. Februar 2011

Anzeigen ...

Liebe Kinners, Mädels und Heteros,

einer der Kommentatoren hat mich nach den Anzeigen gefragt ... nun erstmal kann man sagen ... die ganzen "Rechtsexperten" mit den Aussagen ala
  • Das ist deren Server, die können machen was sie wollen
  • Du hast doch die EULA akzeptiert
  • Die haben Hausrecht
sollten evt noch ein paar Semester Recht anhängen.

Ich kann mittlerweile nur noch allgemein von den Anzeigen sprechen, da sowohl die deutsche Staatsanwaltschaft als auch die isländische Staatsanwaltschaft die Vorermittlungen abgeschlossen hat und angesichts der Ergebnisse offizielle Ermittlungen gegen CCP eingeleitet hat. D. h. Ich bin durch das Strafgesetz gebunden keine detailierten Aussagen mehr dazu zu machen ansonsten würde Ich mich der "Behinderung der Behörden" und der "Strafvereitelung" schuldig machen.

Was Ich aber sagen kann, alle denen es ähnlich ging ... also vorzeitige Vertragsbeendigung ohne Rückerstattung können ebenfalls Strafanzeige stellen. Dazu benötigen sie nichtmal einen Anwalt, sowohl die isländischen als auch die deutschen Behörden sind so "kundenfreundlich" einem Bürger bei der Erstellung der Anzeige zu helfen.

Von Seiten der isländischen Staatsanwaltschaft kann Ich außerdem sagen, das die EULA in diesen Punkten gegen jedes isländische Recht ist. Nach isländischem Recht ist es absolut illegal einen Vertrag einfach einseitig zu kündigen ohne einen rechtsrelevanten Beweis und selbst dann ist es nicht erlaubt erhaltene Entgelte einfach einzubehalten.

Ich hoffe, damit ist die Frage einigermaßen beantwortet ...

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen